Bestellungen
Eine Bestellung gilt erst dann als erteilt, wenn sie von uns schriftlich ausgestellt und unterzeichnet wurde. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie nachträglich schriftlich bestätigen. Von uns bereitgestellte Zeichnungen einschließlich der Toleranzangaben sind im Einzelfall verbindlich. Die Auftragsbestätigung, insbesondere die darin angegebenen Maße, ist sorgfältig zu prüfen. Für mündlich oder telefonisch verursachte Übermittlungsfehler haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für offensichtliche Fehler sowie Schreib- oder Rechenfehler in den von uns bereitgestellten Unterlagen, Zeichnungen oder Plänen übernehmen wir keine Haftung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns auf solche Fehler hinzuweisen, damit die Bestellung berichtigt und erneut ausgestellt werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
Abweichungen in Menge oder Qualität vom Inhalt unserer Angebote sowie nachträgliche Vertragsänderungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Garantien werden vom Verkäufer nur übernommen, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Verweise auf DIN-Normen dienen ausschließlich der Produktbeschreibung und stellen keine Garantien dar.
Lieferfristen
a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer bereitzustellenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.
b) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
c) Die Lieferfrist verlängert sich bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, beispielsweise Betriebsstörungen oder Verzögerungen bei der Lieferung wesentlicher Materialien, sofern diese Ereignisse die Lieferung wesentlich beeinflussen. Dies gilt auch für Unterlieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer derartiger Ereignisse. Für solche Verzögerungen sind wir auch dann nicht verantwortlich, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzugs eintreten. Beginn und Ende derartiger Behinderungen teilen wir dem Käufer so bald wie möglich mit.
d) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, sofern daraus keine Nachteile für die Verwendung der Waren entstehen.
Lieferumfang
a) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
b) Konstruktions- oder Formänderungen, die der technischen Verbesserung oder der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen dienen, bleiben vorbehalten, sofern sie das Produkt nicht wesentlich verändern und für den Käufer zumutbar sind.
Verpackung und Versand
Die Verpackung geht in das Eigentum des Käufers über und wird gesondert berechnet. Porto- und Verpackungskosten werden separat in Rechnung gestellt.
Montage
Die Montagebedingungen werden abhängig von Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten individuell mit uns vereinbart.
Mängelansprüche
Für Mängel der gelieferten Waren haften wir wie folgt:
a) Für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach der Abnahme hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung). Sind wir nicht in der Lage, einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung zu beheben, oder sind weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Preises verlangen.
b) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Eine Haftung für Folgeschäden aus der Verwendung unserer Produkte wird ausgeschlossen.
c) Der Verkäufer (OSDM) haftet für öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung, nur dann, wenn diese von OSDM veranlasst wurden. Eine Haftung besteht nur, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat.
Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
b) Bei Vertragsverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolgter Mahnung zur Rücknahme der Waren berechtigt; der Käufer ist zu deren Herausgabe verpflichtet.
c) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die Pfändung der Waren gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht nach dem anwendbaren Recht erforderlich ist oder ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
d) Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person, gilt Folgendes: Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer ab, unabhängig davon, ob die Waren bearbeitet oder unbearbeitet weiterveräußert werden. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Unser Recht zur Einziehung bleibt bestehen; wir werden davon jedoch keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und sich nicht in Verzug befindet. Ist dies nicht der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle für die Einziehung erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Schuldner über die Abtretung informiert.
e) Werden unsere Waren untrennbar mit Gegenständen vermischt, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir anteilig Miteigentum an dem neu entstandenen Erzeugnis. Der Käufer verwahrt unseren Miteigentumsanteil für uns.
f) Der Käufer darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder vergleichbaren Maßnahmen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren und alle zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Angaben und Unterlagen bereitzustellen. Vollstreckungsorgane oder sonstige Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
g) Wir sind verpflichtet, Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die gesicherten, noch nicht erfüllten Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Zahlungsbedingungen
a) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind der Kaufpreis und die Vergütung für Nebenleistungen innerhalb von zehn Tagen unter Abzug von zwei Prozent Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
b) Zahlungen per Scheck oder Wechsel gelten erst nach erfolgreicher Einlösung als erfolgt. Die Annahme von Wechseln bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Bank-, Diskont- und Einzugskosten sind sofort in bar zu zahlen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Prešov, Slowakei.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für unseren Sitz zuständige slowakische Gericht zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Geschäftssitz des Käufers Klage zu erheben.
c) Verlegt der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland oder ist sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, ist das für unseren Geschäftssitz zuständige slowakische Gericht zuständig.
d) Es gilt ausschließlich slowakisches Recht, insbesondere das slowakische Handelsgesetzbuch. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, auch wenn das Unternehmen des Käufers seinen Sitz im Ausland hat.
Sonstige Bestimmungen
a) Die Abtretung von Rechten und die Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
b) Für sämtliche Lieferungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Käufer etwas Abweichendes erklärt.
c) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

